Einwendungsfrist gegen Geflügelschlachthof in Wietze endet am 30.03.2010 - hier gibt es Mustereinwendungen

Zurzeit läuft bei verschiedenen Behörden das Genehmigungsverfahren für den geplanten Geflügelschlachthof in Wietze im Landkreis Celle. Jeder Bürger, ganz gleich ob er in Wietze wohnt oder nicht, kann Einwendungen gegen die Genehmigung an die jeweils zuständige Behörde richten. Im Anhang dieses Forumsbeitrags finden Sie drei Mustereinwendungen.

Andree Matthies aus Eldingen, Mitglied der Bürgerinitiativen Wietze und Lachendorf, bittet alle Netzwerkmitglieder dringend um Unterstützung. Er schreibt: "Bitte machen Sie, wenn Sie gegen die Errichtung des Geflügelschlachthofes in Wietze und seine nachhaltig negativen Folgen sind, Gebrauch von diesen Einwendungen. Leider ist es aus rechtlichen Gründen erforderlich, an drei verschiedene Behörden die Einwendung zu richten. In jeder Einwendung befindet sich oben rechts im Kopf der Teil, in dem Sie Ihre persönlichen Daten und das Datum eintragen müssen. Bedauerlicherweise ist es nicht möglich, mehrere Personen auf einer Einwendung einzutragen.
Gleichzeitig besteht natürlich auch die Möglichkeit diese Einwendungen um eigene Standpunkte zu ergänzen oder mitgelieferte Textbausteine zu entfernen.
Bitte beachten Sie, dass die Einwendungen bis spätestens 30.03.2010 (Poststempel) bei den Genehmigungsbehörden eingereicht werden müssen.
Wir brauchen Ihre Unterstützung, jede einzelne Einwendung macht die große, mehrheitliche Ablehnung deutlich."

Bitte geben Sie diese Nachricht auch an alle interessierten Freunde, Verwandten und Kollegen weiter. Vielen Dank!
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Mehr zur Arbeit der Initiativen in Wietze und Lachendorf finden Sie hier:
www.bi-wietze.de
www.bila-info.de
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AnhangGröße
Einwendung Abwasser.doc41 KB
Einwendung BImSchG.doc37.5 KB
Einwendung Oberflächenwasser.doc32 KB